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Bioprodukte und Zusatzstoffe

Auch Bioprodukte dürfen Zusatzstoffe enthalten, allerdings sind deutlich weniger Stoffe erlaubt, als für konventionelle Produkte. Mit der neuen Bioverordnung sind ab 2022 54 Zusatzstoffe und 42 Verarbeitungshilfsstoffe zugelassen. Auch müssen nicht alle Zusatzstoffe Bio-Qualität haben. 15 Rohstoffe müssen aus ökologischer Produktion stammen:

  • Lecithine
  • Rosmarinextrakte
  • Johannisbrotkernmehl
  • Guarkernmehl
  • Gummi arabicum
  • Tarakernmehl
  • Gellan
  • Glyderin
  • Bienenwachs
  • Carnaubawachs Erythrit
  • Pflanzliche Öle
  • Essigsäure/Essig
  • Hopfenextrakt
  • Pinienharzextrakt

Diese Rohstoffe können aus ökologischer Landwirtschaft kommen und müssen es künftig auch.

Eine Liste der weiteren zugelassenen Zusatzstoffe findet sich hier:

Zusatzstoffe in Bio-Lebensmitteln

Das bisher Genannte bezieht sich auf EU-Bioprodukte. Einzelne Verbände wie Bioland oder Demeter haben für die eigenen Produkte strengere Vorschriften. Für Bioland, Demeter und Naturland kann man die Unterschiede in obiger Liste auch erkennen.

Als Vergleich: in konventionellen Produkten sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Beispielsweise sind Geschmacksverstärker für Bio nicht erlaubt.

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