Saccharin – E954
Annette | Veröffentlicht am |
Saccharin oder E954 gehört zur Gruppe der Süßstoffe und ist tatsächlich der erste synthetisch hergestellte Süßstoff. Er wurde bereits 1878 in den USA entdeckt, auch hier hatte wieder der Zufall seine Hand im Spiel, da ein Reaktionsansatz ausser Kontrolle geriet. Bereits 1910 wurden 175 t pro Jahr produziert. Da die Süßkraft von Saccharin 450-550 mal so stark ist wie Haushaltszucker (Saccharose) und der Kilopreis zwar deutlich höher, der Preis in Bezug auf die Süßleistung jedoch deutlich niedriger war als Rübenzucker, wurde schon das Ende der Zuckerherstellung vorausgesagt. Allerdings macht gerade die geringe Dosierung die Handhabung im Haushalt schwierig. Hinzu kam eine Intervention der Zuckerlobby und Süßstoffe durften nach 1902 in fast ganz Europa nur noch für Diabetiker eingesetzt worden. Ausnahme war die Schweiz, die weiter produzierte und so kam es zu einem florierenden Saccharinschmuggel. Mit dem zweiten Weltkrieg wurden Süßstoffe wieder zugelassen.
Saccharin schmeckt in höheren Konzentrationen metallisch/bitter. Es ist hitzestabil – auch im sauren – und sehr lagerstabil. Zusammen mit anderen Süßstoffen lassen sich die negativen Geschmacksauswirkungen überdecken. Häufig werden Cyclamat und Saccharin im Verhältnis 10:1 eingesetzt. Saccharin ist nicht kariogen und wird vom Körper unverändert über die Niere wieder ausgeschieden. Es hat keinen Brennwert.
Saccharin ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke (max. 80 mg/l)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 100 mg/kg)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees (max. 200 mg/kg)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren auf der Basis von Kakao oder Trockenfrüchten (max. 500 mg/kg)
- süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (max. 160 mg/kg)
- süßsaure Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 160 mg/kg)
- Soßen und Senf (max. 160 bzw. 320 mg/kg)
- alkoholische Getränke (max. 80 mg/l)
- Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 100 mg/kg)
- Nahrungsergänzungsmittel (max. 80 – 1.200 mg/kg)
Auch in Arzneimitteln und Kosmetika (vor allem Zahnpasta) wird Saccharin eingesetzt.
Der Wert für die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) liegt bei 5 mg/kg Körpergewicht. Saccharin wurde in der Vergangenheit häufig mit Blasenkrebs in Verbindung gebracht. Keine Studie hat Gesundheitsrisiken beim Menschen sicher bestätigen können (beim Verzehr normaler Dosen). Außerdem wurde gezeigt, dass der bei Ratten krebsauslösende biologische Mechanismus aufgrund einer unterschiedlichen Urinzusammensetzung nicht direkt auf den Menschen übertragbar ist. Die einflussreichen Studien von 1977 wurden außerdem aufgrund der sehr hohen an die Ratten verfütterten Saccharindosen kritisiert, die den Normalverzehr eines Menschen oft um ein Hundertfaches überstiegen.
Momentan wird geforscht inwieweit Saccharin das Mikrobiom des Menschen im Darm verändert. Es wird befürchtet, dass ein verändertes Mikrobiom Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel haben kann. Das kann wiederrum das Risiko von Übergewicht und Diabetes Typ 2 erhöhen. Klare Aussagen gibt es jedoch noch nicht. (https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Zuckerersatz-So-wirken-Aspartam-und-Sucralose-auf-die-Darmflora,suessstoffe102.html ) Somit bleibt auch hier die Empfehlung, Süßes möglichst zu reduzieren, da sowohl Zucker als auch Saccharin negative Auswirkungen haben können. Aus meiner Sicht ist aber Zucker dem Süßstoff auch nicht überlegen.
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