SINN-voll geniessen

Neotam E961

Neotam oder E961 ist ein eng mit Aspartam verwandter Süßstoff. Im Gegensatz zu Aspartam (200 mal süsser) ist Neotam 7000 – 13000 mal süsser als Haushaltszucker (Saccharose). Es ist somit der süsseste unter den Süßstoffen. Weil es in sehr geringen Mengen eingesetzt wird, hat Neotam keinen messbaren Einfluss auf den Energiegehalt des Lebensmittels, den Insulinspiegel und/oder den Phenylalanin-Stoffwechsel. Obwohl es im Rahmen des Eiweißstoffwechsels abgebaut wird und Asparaginsäure und auch Phenylalanin frei werden, entstehen so geringe Mengen, dass auch Menschen mit Phenylketonurie keine Probleme haben. Somit ist im Gegensatz zu Aspartam der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ nicht erforderlich.

Neotam ist nicht kariogen, für Diabetiker geeignet und im neutralen Bereich hitzestabiler als Aspartam. Es schmeckt rein süß und hat auch geschmacksverstärkende Wirkung.

Neotam ist mit Höchstmengenbeschränkungen nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Speiseeis (max. 26 mg/kg)
  • Gelees und Konfitüren (max. 32 mg/kg)
  • zuckerfreie Süßwaren (max. 32 mg/kg)
  • süßsaure Erzeugnisse aus Fisch und Meerestieren (max. 10 mg/kg)
  • Suppen, Brühen (max. 5 mg/kg)
  • aromatisierte Gertränke (max. 20 mg/l)
  • energieverminderte Biere (max. 1 mg/l)
  • Tafelsüßen (quantum satis = so viel wie notwendig)

Neotam gilt als gesundheitlich unbedenktlich. Es ist ein Grenzwert für die tägliche Aufnahme (ADI-Wert) von 2 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Ähnlich wie Aspartam steht auch Neotam im Verdacht Kopfschmerzen auszulösen. Auch eine Veränderung des Darmmikrobioms wird diskutiert. Klare Aussagen aufgrund fundierter Studien sind jedoch nicht möglich.

Aufgrund der hohen Süßkraft müssen nur minimale Mengen von Neotam eingesetzt werden. Insofern sind die gesundheitlichen Auswirkungen – sofern vorhanden – geringer als bei anderen Süßstoffen.

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