Antioxidationsmittel BHA und BHT
Annette | Veröffentlicht am |
Butylhydroxianilol (BHA, E320) und Butylhydroxitoluol (BHT, E321) sind zwei synthetisch hergestellte Antioxidationsmittel. Beide verhindern das Ranzigwerden von Fett und sind sehr temperaturstabil, sie überstehen auch Frittieren und Backen. Häufig werden sie in Kombination miteinander oder mit Gallaten eingesetzt, da sie sich unterstützen.
E320 und E321 dürfen in Brat- und Frittierfetten, Schmalz, Fischöl sowie in Schaf-, Rinder- und Geflügelfett zur Stabilisierung genutzt werden. Sie verhindern das Ranzigwerden der Fette. Ebenfalls erlaubt sind sie in Fertigwürzmitteln, getrockneten, pulverisierten Kartoffeln, manchen Getreideprodukten und Kaugummi. Auch dürfen Instantsuppen, -soßen und -brühen, Milchpulver für Automatengetränke sowie Kuchen und Knabbererzeugnisse aus Getreide und Nüssen E320 enthalten. In Säuglingsnahrung ist der Einsatz verboten.
Für beide Stoffe gibt es einen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), also einen Wert wie viel pro Tag aufgenommen werden darf. Bei BHT ist es nach EFSA 0,25 mg/kg Körpergewicht für BHA 1 mg/kg Körpergewicht. Daraus resultierend wurden Höchstmengen für den Einsatz in Lebensmitteln festgesetzt, die von der angenommenen Konsummenge abhängen. Für die Höchstmengen werden BHA, BHT und Gallate zusammengerechnet.
BHA und BHT sind in Bezug auf Ihre Gesundheitswirkung umstritten. Einerseits gibt es den Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung, andererseits sind gerade in Kosmetika bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen aufgetreten.
Neben Lebensmitteln werden BHA und BHT auch in Kosmetika, Futtermitteln und Arzneimitteln eingesetzt. Es gibt auch technische Anwendungen in Farben, Wachsen und Biodiesel.
Aus meiner Sicht sollte man beide Zusatzstoffe wenn möglich meiden.
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