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Verarbeitungshilfsstoffe

In bestimmten Fällen müssen Zusatzstoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, nicht im fertigen Produkt deklariert werden. Über Carry-Over habe ich schon geschrieben, ein weiterer Fall sind Verarbeitungshilfsstoffe, früher Technische Hilfsstoffe. An dieser Stelle etwas Theorie zur Unterscheidung von Zusatzstoff und Hilfsstoff:

Lebensmittelzusatzstoff: ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.

Verarbeitungshilfsstoff: ein Stoff, der

  • nicht als Lebensmittel verzehrt wird
  • bei der Verarbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder deren Zutaten aus technologischen Gründen während der Be- oder Verarbeitung verwendet wird und
  • unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Rückstände des Stoffes oder seiner Derivate im Enderzeugnis hinterlassen kann, sofern diese Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind und sich technologisch nicht auf das Enderzeugnis auswirken

Ein Stoff kann somit abhängig vom Verwendungszweck und der weitestmöglichen Entfernung sowohl Zusatzstoff als auch Verarbeitungshilfsstoff sein. Es gibt keine klare Trennung.

Zusatzstoffe müssen zugelassen sein – es gibt eine Positivliste – und sie müssen in der Zutatenliste deklariert sein. Verarbeitungshilfsstoffe bedürfen keiner Zulassung, aber sie müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Für den Endverbraucher ist der Einsatz nicht ersichtlich.

Ein Verarbeitungshilfsstoff darf im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr haben. Rückstände müssen soweit technisch möglich entfernt werden. Soweit eine technische Entfernung nicht möglich ist, können sie auch im Lebensmittel verbleiben.

Ein gutes Beispiel für Verarbeitungshilfsstoffe sind Enzyme, wie das Labenzym bei der Käseherstellung oder Amylasen zur Traubenzuckerherstellung aus Stärke. Im Käse oder dem Traubenzucker sind sie nicht mehr aktiv. Bei der Getränkeherstellung können Gelatinen zur Klärung eingesetzt werden. Auch wenn das Getränk nicht als vegan ausgelobt werden darf, ist es bei einem nicht vegan deklarierten Saft für einen Veganer nicht erkennbar, ob tierische Stoffe eingesetzt wurde. In der Weinherstellung wird eine Vielzahl von Stoffen zur Behebung von Weinfehlern eingesetzt.

Hier eine Liste möglicher Einsatzgründe:

  • Adsorptionsmittel
  • Antiklumpmittel
  • Antischaummittel
  • Detergentien
  • Entfärbemittel
  • Entkeimungsmittel
  • Enzympräparate
  • Enzymträger
  • Extraktionslösungsmittel
  • Fällmittel
  • Filterhilfsmittel
  • Flotationsmittel
  • Flockmittel
  • Hydrophiliermittel
  • Hydrophobiermittel
  • Instantisiermittel
  • Ionenaustauscher
  • Katalysatoren
  • Klärmittel
  • Kutterhilfsmittel
  • Molekularsiebe
  • Membranen
  • Mikrobenkontrollmittel
  • Netzmittel
  • Oberflächenbehandlungsmittel
  • Packgase
  • Reaktionsbeeinflusser
  • Reaktionsvermittler
  • Reinigungsmittel
  • Schälmittel
  • Schutzgase
  • Solubisiermittel
  • Transporthilfsstoffe
  • Treibgase
  • Überzugsmittel

Man sieht es gibt sehr viel Bedarf für technische Hilfsmittel. Die Information für den Verbraucher bleibt dabei leider etwas auf der Strecke. Aus meiner Sicht wäre eine Positivliste ähnlich der Zusatzstoffe zu bevorzugen und eventuell eine Kennzeichnung mit Nummern (analog E-Nummern), zumindest wenn sich noch Rückstände im Lebensmittel befinden.

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