Pflanzenkohle
Annette | Veröffentlicht am |

Im letzten Beitrag ging es um sehr edle, glänzende Farbstoffe, diesmal geht es um einen glanzlosen, schwarzen Stoff, den die meisten eher vom Grillen kennen: Kohle.
Unter E153 ist Pflanzenkohle als Farbstoff für Lebensmittel zugelassen. Pflanzenkohle ist auch als Aktivkohle bekannt. Die Kohle besteht zu über 95% aus Kohlenstoff und entsteht durch unvollständiges Verbrennen von pflanzlichen Materialien wie Holz, Kokosnussschalen, Bambus und Torf. Durch folgende Reinigungsschritte werden Verbrennungsrückstände entfernt. Die Kohle ist brennbar und hat ähnlich einem Schwamm eine sehr große Oberfläche. Die innere Oberfläche von vier Gramm Aktivkohle entsprechen ungefähr der Fläche eines Fußballfeldes.
Der Einsatz von Aktivkohle ist in Lebensmitteln grundsätzlich erlaubt, ausser in Produkten, in denen keine Farbstoffe eingesetzt werden dürfen. Eingesetzt wird es auch in Käseüberzügen und zum Beispiel in Morbier-Käse.
Eine Höchstmenge und einen ADI (tägliche Höchstmenge für Aufnahme) gibt es nicht. Allerdings kann eine größere Menge Aktivkohle aufgrund der Bindung an die große Oberfläche die Aufnahme von Nährstoffen behindern.
Aktivkohle wird ausser als Farbstoff in erster Linie als Adsorptionsmittel zur Entfernung unerwünschter Farb-, Geschmacks- und Geruchsstoffe aus Gasen, Dämpfen und Flüssigkeiten eingesetzt.
In der Medizin wird Aktivkohle (Kohletabletten) vor allem dafür benutzt, Giftstoffe aus dem Magen-Darm-Trakt zu entfernen.
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