Konservierungsstoff Dimethyldicarbonat
Annette | Veröffentlicht am |
Dimethyldicarbonat oder E242 ist ein Zusatzstoff, der einem nicht auf Zutatenlisten begegnet, dennoch wird er eingesetzt.
Dimethyldicarbonat wirkt schnell und in geringen Mengen abtötend auf Mikroorganismen, vor allem auf Hefen. Mit Wasser reagiert es in ca. 4 Stunden zu Methanol und Kohlendioxid ab. Eingesetzt wird es in Limonaden, Fruchtsäften und Weinen, Sekt und Schaumweinen mit einem Restzuckergehalt, um eine unerwünschte Gärung zu verhindern. Es sind maximal 250 mg/l zugelassen. Da nach Abbau des Dimethylcarbonates keine keimtötende Wirkung mehr vorhanden ist, geschieht das Ganze in geschlossenen Systemen, um eine neue Kontamination zu verhindern. Der Prozess wird auch als Kaltentkeimung bezeichnet.
Methanol ist zwar toxisch, wird aber nur in sehr geringen Mengen gebildet, die auch natürlich vorkommen können und unproblematisch gesehen werden.
Warum taucht jetzt aber Dimethyldicarbonat in der Zutatenliste nicht auf, obwohl es eingesetzt wird? Das liegt daran, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs und Verzehrs kein Dimethyldicarbonat mehr enhalten ist. Aus diesem Grund entfällt die Kennzeichnungspflicht. Für den Verbraucher ist nicht ersichtlich, ob der Stoff eingesetzt wurde.