Carotin – Farbstoff und Provitamin
Annette | Veröffentlicht am |

Carotine kommen in vielen Pflanzen vor, vor allem in farbigen Teilen. Sie gehören zu den sekundären Pflanzenstoffen und wirken an der Photosynthese mit. Meist enthalten die Pflanzen eine Mischung aus verschiedenen Carotinoiden, das bekannteste ist ß-Carotin. Ebenso wie andere Carotine kann ß-Carotin im Körper in Vitamin A umgewandelt werden und wird deshalb auch Provitamin A genannt. Die Aufnahme von β-Carotin ist schlechter als von Vitamin A. Es muss etwa sechsmal so viel β-Carotin aufgenommen werden, um dem Körper die gleiche Menge Vitamin A zur Verfügung zu stellen.
Carotinoide sind fettlöslich und so gut wie nicht wasserlöslich. Eine Aufnahme in den Körper ist somit nur bei gleichzeitigem Fettverzehr möglich. Sie sind empfindlich gegen Licht und Sauerstoff.
Carotinoide sind gelb bis orange-rot gefärbt. Sie können auf natürlichem Weg durch Extraktion aus Lebensmitteln gewonnen werden. ß-Carotin wird auch in großem Maß synthetisch und mit Mikroorganismen hergestellt. Interessanterweise können auch dunkelgrüne Gemüse einen hohen Gehalt an Carotin haben. Grünkohl hat mit 8,68 mg β-Carotin/100 g den höchsten Gehalt an Beta-Carotin von allen Lebensmitteln. Gelb-orangerote Gemüse und Früchte haben wie Karotte und Paprika haben ebenfalls einen hohen Gehalt.
Ausser für Wurst Wurst (max. 20 mg/kg) ist für Carotin keine Höchstmenge festgesetzt. Die maximale tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) liegt bei 5 mg/kg Körpergewicht. Grundsätzlich gilt Carotin als unbedenklich. Der hohe Verzehr kann zur Einlagerung in Haut, Leber und Körperfett führen, was auch optisch durch orange Hautfärbung sichtbar ist. Rauchern wird empfohlen kein isoliertes ß-Carotin aufzunehmen, da das Risiko für Lungenkrebs erhöht wird. Studienergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass isoliertes Beta-Carotin bei Rauchern mit bestehenden Herzerkrankungen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen noch erhöht.
Wird Carotin Lebensmitteln zur Färbung zugesetzt, ist es als Farbstoff Carotin oder E160a zu kennzeichnen. Wird es als Provitamin in ausreichender Menge zugesetzt, muss es nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet werden. Auch Extrakte, die nicht stark aufgereinigt sind und noch geschmacksgebende Komponenten enthalten (und nicht nur zur Färbung eingesetzt werden) müssen nicht als Zusatzstoff auftauchen. Sie werden z.B. als Karottenextrakt bezeichnet.
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