SINN-voll geniessen

Polyglycitolsirup – E964

Beim Polyglycitolsirup handelt es sich um eine farb- und geruchlose klare Flüssigkeit. Es besteht aus einem Gemisch aus Sorbit und Maltit. Neben diesen Hauptbestandteilen kann es weitere langkettige Kohlenhydrate enthalten. E964 gehört zur Gruppe der Zuckeralkohole und ist etwa 0,8 mal so süß wie Saccharose (Haushaltszucker). Wie andere Zuckeralkohole ist E964 nicht kariogen und bringt einen Brennwert von 2,4 Kilokalorien pro Gramm mit (Zucker hat 4 Kilokalorien pro Gramm). 

Polyglycitolsirup ist mit Höchstmengenbeschränkung nur für bestimmte energiereduzierte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Speiseeis (max. 200 g/kg)
  • Feine Backwaren (max. 300 g/kg)
  • Kaugummis (max. 200 g/kg)
  • Konfitüren und andere Brotaufstriche (max. 500 g/kg)
  • Frühstücksgetreideflocken (max. 200 g/kg)

Polyglycitolsirup gilt als unbedenklich. Es wurde kein Höchstwert für die tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) festgelegt. In höheren Mengen verzehrt kann E964 wie alle Zuckeralkohole Blähungen und Durchfall verursachen. Deshalb ist der Warnhinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auf dem Etikett vorgeschrieben, sofern der Anteil über 10 Prozent des Gesamtproduktes beträgt.

Diesen Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.