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Steviolglycoside – E960

Steviolglycoside oder E960 werden aus den Blättern der Steviapflanze – auch Süßkraut genannt – gewonnen. Stevia rebaudiana stammt ursprünglich aus Südamerika. Dort werden auch schon seit langem die süßenden Eigenschaften der Blätter genutzt. Schon 1920 gab es in Brasilien und Paraguay große Plantagen. In den 1930er Jahren kamm Stevia auch nach Europa, nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Anbau jedoch wieder aufgegeben. In der Folge breitete sich Stevia in Japan, China und Asien insgesamt aus. Bis heute wird in Südamerika und Asien viel mit Stevia gesüßt.

In Europa sind die extrahierten und aufgereinigten Steviolglycoside als Süßstoff zugelassen, jedoch nicht für alle Lebensmittel. Enthalten sind unterschiedliche Steviolgycoside, die unterschiedlich süß sind und auch unterschiedlich schmecken. So variiert die Süßkraft von 60 – 400 fach im Vergleich zu Saccharose. Der Eigengeschmack kann je nach Aufreinigung und den enthaltenen Glycosiden mehr oder weniger stark sein. Er wird als leicht bitter und lakritzartig beschrieben. Rebaudiosid A hat den „saubersten“ Zuckergeschmack und die höchste Süßkraft, deshalb wird versucht diesen Stoff möglichst anzureichern. Es gibt auch Aromen auf dem Markt, die den Fehlgeschmack von Stevia überdecken sollen. Zumeist werden Steviolglycoside in Kombination mit Zucker oder anderen Süßstoffen eingesetzt um einen möglichst guten Geschmack zu erzielen.

Die Rechtslage in Bezug auf getrocknete Steviablätter ist unklar. Sie gelten ausser in Tees als Novel Food und haben keine Zulassung. Sie dürfen deshalb nicht als Lebensmittel vertrieben werden, sind aber als kosmetische Mittel auf dem Markt.

Steviolglycoside werden nicht verstoffwechselt, haben somit keinen Brennwert und sind nicht kariogen. Sie sind hitze- und säurestabil, allerdings nimmt die Süßwirkung bei höheren Temperaturen ab.

Steviolglycoside sind hauptsächlich für kalorienreduzierte Lebensmittel zugelassen, also mit einem mindestens 30% reduzierten Brennwert. Auch sind Höchstwerte für den Einsatz festgelegt.

Es ist ein Grenzwert für die tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) von 4 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Bei einem häufigen Genuß von gesüßten Getränken kann diese Menge vor allem bei Kindern leicht überschritten werden. Der Einfluß von Steviolglycosiden auf die Fertilität vor allem bei Männern wird derzeit diskutiert und weiter untersucht. Auch eine Mutagenität ist im Gespräch, aber nicht nachgewiesen. Gleiches gilt für eine positive Blutdruck- und Blutzuckersenkende Wirkung.

Fazit zum Thema Steviolglycoside ist für mich, dass der Stoff auch wenn er natürlichen Urpsrungs ist, kein Allheilmittel ist. Geschmacklich ist die Akzeptanz bei Personen sehr unterschiedlich. Ich mag den Geschmackseindruck nicht und verwende deshalb kein Stevia. Auch gesundheitlich ist Stevia nicht unumstritten, ähnlich wie andere Süßstoffe (und Zucker) auch. Allein der Pflanzenursprung macht Stevia nicht gesund.

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