Neohesperidin DHC – E959
Annette | Veröffentlicht am |

Neohesperidin-Dihydrochalkon oder E959 gehört zur Gruppe der Süßstoffe. Neohesperidin DHC wird aus in Zitrusfruchtschalen vorkommenden Flavonoiden (Neohesperidin/Naringin) synthetisch hergestellt. Es ist ca. 400 bis 600 mal süßer als Haushaltszucker (Saccharose). Die Süßkraft nimmt mit steigender Konzentration ab. In geringen Konzentrationen wirkt es auch geschmacksverstärkend. Die Süße des Neohesperidins DHC setzt verzögert ein, hält aber sehr lange vor. Neohesperidin DHC hat einen menthol- bzw. lakritzartigen Beigeschmack und ist daher nur begrenzt einsatzfähig. Meist wird Neohesperidin DHC zusammen mit anderen Süßstoffen eingesetzt, die den Fehlgeschmack überdecken können. Der Süßstoff ist hitzestabil und lagerfähig.
Neohesperidin DHC ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:
- zuckerhaltige Kaugummis (max. 150 mg/kg)
- zuckerfreie Kaugummis (max. 400 mg/kg)
- Fleischerzeugnisse (max. 5 mg/kg)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol (max. 30 – 50 mg/l)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 50 mg/kg)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren (max. 50 – 100 mg/kg)
- energiereduziertes bzw. zuckerfreies Speiseeis (max. 50 mg/kg)
- alkoholische Getränke (max. 10 – 30 mg/kg)
Neohesperidin DHC gilt als gesundheitlich unbedenklich. Der Höchstwert für die tägliche Aufnahme (ADI-Wert) wurde von der EFSA 2022 von 5 auf 20 mg/kg Körpergewicht heraufgesetzt.
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