Lutein – E 161b – goldgelb
Annette | Veröffentlicht am |

Lutein oder E161b gehört zu den Carotinoiden und die Bezeichnung kommt vom lateinischen luteus=goldgelb. Es kommt in Pflanzen vor.
Hohe Gehalte werden in dunklen Blattgemüsen (z. B. Grünkohl bis 0,25 mg/g Frischgewicht, Spinat bis 0,12 mg/g Frischgewicht) gefunden. Tagetes-Blütenblätter weisen Gehalte bis zu 8,5 mg/g Frischgewicht auf. Die Gewinnung erfolgt durch Extraktion, vor allem aus Tagetes, aber auch aus Brenessel und Algen. Da Lutein auch zur Gelbfärbung des Eidotters beiträgt, wird es gern zum Futter von Geflügel beigefügt.
Als Lebensmittelfarbstoff färbt es orange, ist fettlöslich und hitze-, licht- und säurestabil.
Lutein ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:
- Soßen, Würzmittel (max. 500 mg/kg)
- Süßwaren (max. 300 mg/kg)
- Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg)
- alkoholische Getränke (max. 200 mg/kg)
Es gilt als gesundheitlich unbedenklich und es wurde kein ADI-Wert festgelegt.
Beim Menschen kommt Lutein konzentriert in der Makula vor. Es gibt Studien, die eine positive Wirkung im Zusammenhang mit Makuladegeneration bescheinigen. Trockene Makuladegeneration ist bei älteren Personen die Hauptursache für Erblindung. Einen klaren Nachweis gibt es jedoch nicht. Es gibt es viele Nahrungsergänzungsmittel mit Lutein, die eine positive Wirkung für die Augen suggerieren, einen zugelassenen HealthClaim gibt es jedoch nicht. Von offizieller Seite wird empfohlen Luteinhaltige Präparate nur nur in Absprache mit dem Arzt einzunehmen. Bei einer ausgewogenen Ernährung ist eine ausreichende Versorgung mit Lutein im Normalfall sichergestellt.
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