Konservierungsstoff PHB-Ester
Annette | Veröffentlicht am |
PHB-Ester, auch Parabene genannt, sind die Ester der 4-Hydroxybenzoesäure. Sie hemmen den Wachstum von Hefen und Schimmeln und sind nicht vom pH-Wert abhängig und werden deshalb gerne in säureempfindlichen Lebensmitteln eingesetzt. Es sind folgende Ester zugelassen:
- E214 PHB-Ethylester
- E215 PHB-Ethylester Natriumsalz
- E218 PHB-Methylester
- E219 PHB-Methylester Natriumsalz
Zwei weitere Ester sind zwischenzeitlich in der EU nicht mehr zugelassen:
- E216 PHB-Propylester
- E217 PHB-Propylester Natriumsalz
Alle PHB-Ester haben einen starken Eigengeschmack und -geruch, was ihre Einsatzmöglichkeiten eingrenzt. Sie werden gerne gemeinsam mit Sorbinsäure und Benzoesäure eingesetzt. Es wurde ein gemeinsame Grenzwerte festgelegt:
- Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischwaren (qs= quantum satis=unbegrenzt soviel nötig)
- Gelatineüberzüge von getrockneten Fleischwaren (max. 1.000 mg/kg)
- Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Kartoffeln (max. 1.000 mg/kg)
- Süßwaren (max. 1.500 mg/kg)
- Soßen (je nach Fettgehalt max. 1.000 – 2.000 mg/kg)
Feinkostsalate (max. 1.500 mg/kg)
Der ADI-Wert (Tageshöchstmenge) liegt bei bis zu 10 mg/kg Körpergewicht. Bei gesunden Menschen werden die PHB-Ester über den Darm aufgenommen und mit der Niere ausgeschieden. Es kann zu allergischen Reaktionen und Pseudoallergien kommen. Sie stehen im Verdacht krebserzeugende und hormonelle Wirksamkeit zu haben. Die über Nahrungsmittel aufgenommenen Mengen gelten als sicher.
Neben Lebensmitteln werden auch Kosmetika mit PHB-Estern konserviert.
Mein persönliches Fazit hier: eher darauf verzichten.
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