Acesulfam K E950
Annette | Veröffentlicht am |
Acesulfam K oder E950 ist ein synthetischer Süßstoff. Etwa 200 mal so süß wie Haushaltszucker (Saccharose) wurde er 1967 zufällig entdeckt. Das K im Namen bezieht sich darauf, dass es sich um ein Kaliumsalz handelt. Daneben enthält es Sauerstoff, Schwefel und Stickstoff.
Es handelt sich um ein weisses Pulver, das gut wasserlöslich und hitzestabil ist, also auch zum Kochen und Backen eingesetzt werden kann. Acesulfam K wird im Körper nicht abgebaut, hat somit keinen Brennwert und ist auch nicht kariogen. In höheren Konzentrationen kann es leicht bitter schmecken. Häufig wird es in Kombination mit anderen Süßungsmitteln eingesetzt, um einen besseren Geschmackseindruck zu erzielen.
Acesulfam K ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen, vor allem für kalorienreduzierte Kost:
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol und Desserts (max. 350 mg/l)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren (max. 500 – 1.000 mg/kg)
- energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees (max. 1.000 mg/kg)
- süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (max. 200 mg/kg)
- süßsaure Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 200 mg/kg)
- Feinkostsalate, Senf, Soßen (max. 350 mg/kg)
- Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 350 mg/kg)
- alkoholische Getränke (max. 350 mg/kg)
Es ist auch pur oder in Kombination mit anderen Süßungsmitteln als Tafelsüße im Einsatz. Darüber hinaus wird es auch in Kosmetika (Zahncreme/Mundwässer) und Arzneimitteln verwendet.
Acesulfam K gilt als gesundheitlich unbedenklich. Es ist ein ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) von 9 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Grundsätzlich sind Süßstoffe umstritten, weitere Info dazu im Beitrag unter Süßstoffe.
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