Emulgatoren Sorbitanfettsäureester
Annette | Veröffentlicht am |

Bei den Sorbitanfettsäureestern handelt es sich um Ester von Sorbit oder Sorbitan mit ein bis drei Fettsäuren. Als Lebensmittelzusatzstoffe sind zugelassen:
- E491 Sorbitanmonostearat
- E492 Sorbitantristearat
- E493 Sorbitanmonolaurat
- E494 Sorbitanmonooleat
- E495 Sorbitanmonopalmitat
Sie sind öllöslich, aber nicht wasserlöslich und haben eine gute emulgierende Wirkung. Zusätzlich stabilisieren sie Fettkristalle und den Einschluss von Luft, was für Speiseeis genutzt wird. Auch die Fließeigenschaft von Fetten und fetthaltigen Produkten wie Schokolade wird verbessert. In der Industrie erleichtert dies den Transport durch Rohre und sorgt für gleichmässige Schokoladenüberzüge.
Für die Herstellung können pflanzliche und tierische Fette verwendet werden, typischerweise heute pflanzliche Fette.
Der Einsatz der Zusatzstoffe ist auf bestimmte Gruppen beschränkt und es sind Höchstmengen für den Einsatz festgelegt. Beispiele sind:
- Speiseeais (max. 0,5 g/kg)
- Schokolade und Kakaoerzeugnisse (maximal 10 g/kg)
- feine Backwaren wie Blätterteiggebäck, Kekse, Kuchen (maximal 10 g/kg)
- Glasuren und Überzüge für Feinbackwaren (maximal 5 g/kg)
- Kaugummi (bis maximal 5 g/kg)
In Nahrungsergänzungsmitteln und Backhefe dürfen die Emulgatoren ohne Höchstmenge eingesetzt werden.
Sorbitanfettsäureester gelten als unbedenklich. Sie werden im Darm in die Fettsäuren und Abkömmlinge des Sorbits gespalten und verwertet. Es wurde ein Höchstwert für die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert)von 25 mg/kg Körpergewicht pro Tag (einzeln sowie für die Summe aller Sorbitanfettsäureester) festgelegt.
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